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Berlin: (hib/STO) Um „Ermittlungen zum so genannten ,Lasermann als mögliche Blaupause für den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU)“ geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2348). Wie die Abgeordneten darin schreiben, übermittelte im Zuge der Ermittlungen nach der Selbstenttarnung des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) am 4. November 2011 das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) den Ermittlungsbehörden Informationen über den sogenannten Laserman, den deutsch-schwedischen Staatsbürger John Ausonius, „der im Zeitraum vom August 1991 bis Januar 1992 in Stockholm und Uppsala zehn rassistische Mordanschläge auf insgesamt elf Migranten verübte“. Bis zu seiner Festnahme im Juni 1992 habe sich Ausonius mehrfach in Deutschland aufgehalten. Wissen möchte die Fraktion unter anderem, ob das Bundeskriminalamt (BKA) oder eine andere Bundesbehörde nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der Analyse des BfV vom Januar 2012 „von John Ausonius als möglicher ,Blaupause für den NSU“ inzwischen dessen Aufenthaltsorte in Deutschland ermittelt haben.
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