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Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung konnte vor dem Absturz des Fluges MH17 über der Ukraine am 17. Juli 2014 nicht davon ausgehen, dass der zivile Flugverkehr in der betreffenden Flughöhe Ziel von Angriffen sein würde. Dies schreibt sie in ihrer Antwort (18/2372) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2273) zur Sicherheit von Flugreisenden in Krisengebieten. Die zuständigen Behörden der Ukraine hätten bis zum Absturz den betreffenden Luftraum über 32.000 Fuß Höhe nicht gesperrt, schreibt die Regierung. Die Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (EUROCONTROL) habe daher keine Grundlage gehabt, die von Fluggesellschaften vorgelegten Flugpläne für den Luftraum zurückzuweisen.
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