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Berlin: (hib/MIK) Der Bundesrat will die Finanzierung der Beseitigung von Rüstungsaltlasten in der Bundesrepublik Deutschland neu regeln. Dazu hat er einen Gesetzentwurf (18/2411) vorgelegt.
Damit will der Bundesrat den „bisher unbefriedigenden Zustand einer sogenannten Staatspraxis des Bundes“ beenden, wonach der Bund den Ländern nur die Aufwendung für die etwaige Kampfmittelräumung auf bundeseigenen Liegenschaften sowie für die Bergung und Vernichtung sogenannter reichseigener Munition und Kampfmittel auf sonstigen, nicht bundeseigenen Flächen erstattet, heißt es im Gesetzentwurf. Nach der Initiative der Länderkammer soll der Bund zukünftig auch die Finanzierung der Bergung und Vernichtung alliierter Munition und Kampfmittel auf sonstigen, nicht bundeseigenen Flächen bezahlen.
Bisher waren laut Bundesrat im Bundeshaushalt für die Jahre 2008 bis 2011 jeweils zwischen 20 und 30 Millionen Euro an Kosten für die Beseitigung angesetzt. Es sei davon auszugehen, dass sich die Erstattung des Bundes nach dem Gesetzentwurf mehr als verdoppeln würde, heißt es.
Die Bundesregierung weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass der Gesetzentwurf des Bundesrates an die Initiativen aus den Jahren 1992, 1997, 2001 und 2011 anknüpft. Die Bundesregierung lehnt danach auch den erneuten Gesetzentwurf des Bundesrates ab, da nach ihrer Ansicht die Sach- und Rechtslage unverändert ist.
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