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Berlin: (hib/HLE) Bestimmte Gruppen von Gütern der Telekommunikationsüberwachung unterliegen schon seit längerem der Exportkontrolle. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2374) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2067neu) zu doppelverwendungsfähigen (dual use) Überwachungstechnologien mit. Die Exportkontrolle gelte zum Beispiel für zu militärischen Zwecken konstruierte Systeme zum Überwachen und Stören von Telekommunikation. Außerdem würden Güter als Dual-Use-Güter erfasst, wenn sie in der entsprechenden EU-Verordnung expliziert aufgeführt seien oder wenn sie die verschlüsselte Übertragung von abgehörten Daten unter anderem über das Internet oder das „Hacken“ einer verschlüsselten Datenübertragung ermöglichen.
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