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Eine konstituierende Sitzung ist die erste Sitzung eines Parlamentes am Beginn einer neuen Wahlperiode. In der konstituierenden Sitzung des Bundestages kommen die Abgeordneten zusammen und wählen den Bundestagspräsidenten, dessen Stellvertreter und die Schriftführer. Zudem beschließen die Mitglieder des Bundestages die Geschäftsordnung. Gemäß Artikel 39 des Grundgesetzes muss der neu gewählte Bundestag spätestens dreißig Tage nach der Wahl zur konstituierenden Sitzung zusammen kommen.
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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
/service/glossar/K/konst_sitz/245634
Stand: 19.09.2014