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© Marcus Held / T. W. Klein
Jurist, Bürgermeister
Geboren am 15. Oktober 1977 in Ludwigshafen am Rhein; evangelisch-lutherisch; verheiratet, ein Kind.
Abitur 1997 am Gauß-Gymnasium Worms; Zivildienst bei der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land, Umweltbereich; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes und der Johannes- Gutenberg-Universität in Mainz, Erstes und Zweites Staatsexamen.
Persönlicher Referent von Landrat Ernst Walter Görisch, Kreisverwaltung Alzey-Worms; seit 2009 Geschäftsführer der Gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaft Oppenheim.
Arbeiterwohlfahrt; Dienstleistungsgewerkschaft ver.di; BUND; Tafel und weitere Mitgliedschaften.
Seit 2004 Stadtbürgermeister Oppenheim; seit 2009 Erster Beigeordneter der Verbandsgemeinde Nierstein-Oppenheim; Mitglied des Kreistages Mainz-Bingen; Vorsitzender des SPD-Ortsvereins Oppenheim und des Verbandes.
Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft eG (GWG), Oppenheim,
Geschäftsführer
HGO-Haus- und Grundstücksverwaltungsgesellschaft der gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaft Oppenheim mbH, Oppenheim,
Geschäftsführer und Makler
HGO-Haus- und Grundstücksverwaltungsgesellschaft der gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaft Oppenheim mbH, Oppenheim,
Geschäftsführer
Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft eG (GWG), Oppenheim,
Mitglied des Vorstandes
Stadt Oppenheim, Oppenheim,
Bürgermeister, monatlich, Stufe 1
Verbandsgemeinde Nierstein-Oppenheim, Oppenheim,
1. Beigeordneter, monatlich, Stufe 1
Stiftung Zivilhospital, Oppenheim,
Vorsitzender der Stiftungskommission
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.