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Kontrolle bei Gesetzgebung und Haushalt
Die Kontrolle der Regierung ist eine zentrale Aufgabe des Bundestages. Sie ist eng verwoben mit der Aufgabe der Gesetzgebung, denn jeder Gesetzentwurf der Regierung wird im Parlament beraten und muss dort die notwendige Mehrheit finden.
Besonders deutlich wird diese Verknüpfung beim Staatshaushalt. Ohne die ausdrückliche Zustimmung des Parlaments kann das Haushaltsgesetz, in dem alle Einnahmen und Ausgaben geregelt sind, nicht in Kraft treten.
Das Haushaltsgesetz ist aber mehr als ein einfaches Gesetz. Ohne Geld kann keine Regierung ihre programmatischen Ziele durchsetzen. Die alljährliche Debatte zwischen Regierung und Opposition über den Staatshaushalt zieht sich deshalb meist über mehrere Tage hin.
Auch die Einhaltung des Haushalts kontrolliert das Parlament: Der Finanzminister muss dem Bundestag Rechnung legen und die Regierung muss durch das Plenum entlastet werden.
Kontrolle durch Abgeordnete und Plenum
Zur Kontrolle der Regierung steht dem Bundestag eine Reihe von Instrumenten und Maßnahmen zur Verfügung. Das beinhaltet vor allem, dass die Parlamentarier sich über die Arbeit und Vorhaben der Regierung informieren und kritische Fragen stellen können.
Dabei ist es nicht immer notwendig, dass die Mehrheit des Parlaments eine bestimmte Maßnahme beantragt. So können einzelne Abgeordnete mündliche und schriftliche Fragen an die Regierung stellen. Und Fraktionen oder fünf Prozent der Abgeordneten können beispielsweise in einer so genannten Großen Anfrage, die Regierung zur Aufklärung über wichtige politische Fragen auffordern.
Das folgenschwerste Instrument der Kontrolle ist das konstruktive Misstrauensvotum. Der Bundestag kann mit der Mehrheit seiner Mitglieder (zurzeit 316 Abgeordnete) einen neuen Bundeskanzler wählen und vom Bundespräsident ernennen lassen.
Kontrolle durch Gremien
Zur Kontrolle der Regierung setzt der Bundestag verschiedene Gremien ein. Diese sind zum Teil permanent vorhanden wie beispielsweise die ständigen Ausschüsse oder das Parlamentarische Kontrollgremium.
Andere Gremien werden hingegen erst aus aktuellem Anlass und beispielsweise mit Zustimmung von mindestens 25 Prozent der Mitglieder des Bundestages eingesetzt. Dazu gehören Untersuchungsausschüsse zur Aufklärung politischer und bürokratischer Missstände.