Bildwortmarke des Deutschen Bundestages

Stichtag bei Einsatzunfällen

Verteidigung/Antrag- 16.10.2014

Berlin: (hib/AW) Nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen soll deutschen Soldaten, die vor dem 30. November 2002 während eines Auslandseinsatzes des Bundeswehr eine Beeinträchtigung ihrer Erwerbsfähigkeit von 50 Prozent und mehr erlitten haben, beziehungsweise deren Hinterbliebenen bei einem Todesfall eine einmalige Einsatz-entschädigung gezahlt werden. Dies soll auch für alle Beamten und sonstigen Angehörigen des öffentlichen Dienstes gelten. In einem entsprechenden Antrag (18/2874) fordern die Grünen deshalb die Bundesregierung auf, die derzeitige Stichtagsregelung zu überprüfen und das Ergebnis dem Bundestag vorzulegen. Der Stichtag für die einmalige Unfallentschädigung sei unter dem Eindruck des Sprengstoffattentates am 7. Juni 2003 in Kabul, bei dem vier Bundeswehrsoldaten getötet und weitere verletzt wurden, und dem Hubschrauberabsturz im Kabul am 21. Dezember 2002, bei dem sieben Soldaten starben, festgesetzt worden. Nach Ansicht der Grünen gibt es aber keinen nachvollziehbaren Grund, warum Soldaten beziehungsweise ihre Angehörigen nur deshalb keine Entschädigung erhalten sollen, weil sie vor einem Stichtag im Einsatz schwer verletzt oder gar getötet wurden. Eine entsprechende Neuregelung sei deshalb ein „Gebot der Gerechtigkeit“.