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Bestrafung von Terrorismus

Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz/- 05.11.2014

Berlin: (hib/JBB) Die von der Regierung geplanten Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Terrorgruppe des Islamischen Staates (IS) waren Thema im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch. Ein Vertreter der Bundesregierung informierte die Abgeordneten über die beabsichtigten Änderungen im Strafrecht.

Grundsätzlich sei Deutschland bei der strafrechtlichen Bekämpfung des Terrorismus schon jetzt gut aufgestellt, sagte der Vertreter der Bundesregierung. Beispielsweise sei der Besuch eines terroristischen Ausbildungslagers strafbar, genauso wie die Mitgliedschaft oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Hierzu liefen auch zahlreiche Ermittlungsverfahren. Allerdings mache die Resolution 2178 des UN-Sicherheitsrates zum gewaltsamen Extremismus vom 24. September 2014 Anpassungen im deutschen Strafrecht erforderlich. So sollen explizit das Reisen und der Versuch des Reisens mit terroristischer Absicht unter Strafe gestellt werden. Auch solle ein neuer Straftatbestand der Finanzierung von Terrororganisationen eingeführt werden. Zwar seien diese Vorwürfe bisher über den Straftatbestand der Beihilfe abgedeckt gewesen, allerdings erfordere die Resolution eine einheitliche und eindeutige Regelung, erklärte der Vertreter der Bundesregierung.

Neben den strafrechtlichen Plänen wolle die Bundesregierung auch die Prävention stärken. Schon jetzt könne Verdächtigen der Pass entzogen und so die Ausreise aus Deutschland verhindert werden. Nun plane das Bundesinnenministerium, Verdächtigen auch den Personalausweis zu entziehen und durch einen anderen zu ersetzen, mit dem die Ausreise nicht möglich sei. Bisher hätte man über Umwege auch nur mit einem Personalausweis ausreisen können, sagte der Vertreter der Bundesregierung. Zudem wies er auf zahlreiche Programme des Bundes, der Länder und der Kommunen zur Prävention von Radikalismus und religiösem Extremismus hin. So gebe es beispielsweise beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Beratungsstelle Radikalismus. An diese könnten sich Menschen wenden, die Angehörige oder Bekannte haben, die gefährdet seien, in den Extremismus abzugleiten. Derzeit kümmere sich die Beratungsstelle um 250 Betroffene.

Zusätzlich überlege die EU, nicht systematische Abfragen in den Datenbanken der Schengen-Mitgliedsstaaten bei Ausreisen zu erweitern und den Schengen-Kodex diesbezüglich zu ändern, auch systematische Abfragen zu erlauben. Das seien allerdings bisher nur Überlegungen, keine konkreten Regelungen.