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Haushaltsausschuss/- 12.11.2014
Berlin: (hib/MIK) Der Energie- und Klimafonds (EKF) kann jährlich einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt erhalten. Dies beschloss der Haushaltsausschuss am Mittwochnachmittag, in dem er einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/2443) in geänderter Fassung annahm. Dafür stimmten die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD; die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen votierten dagegen.
Die Maximalmehrausgaben sollen im kommenden Jahr 781 Millionen Euro, 2016 höchstens 848,5 Millionen Euro und 2017 maximal 826 Millionen Euro betragen. 2018 könnten es danach bis zu 836 Millionen Euro sein.
Seit 2012 finanziert sich der Energie- und Klimafonds wesentlich aus den Erlösen aus der Versteigerung von Berechtigungen zum Ausstoß von Treibhausgasen (sogenannte CO2-Zertifikate), heißt es im Gesetzentwurf. Die Preise für CO2-Zertifikate seien jedoch seit 2012 deutlich gefallen. Die geringeren Einnahmen des Energie- und Klimafonds würden daher derzeit nicht ausreichen, den notwendigen Finanzierungsbedarf des Fonds zu decken, so dass eine Stärkung der Einnahmeseite erforderlich sei.
Die Koalition betonte, dass mit dem möglichen Zuschuss Klarheit über die Finanzierung geschaffen werde. Das diene der Beschleunigung der Energiewende. Demgegenüber hielt die Linksfraktion den Fonds grundsätzlich für falsch und die Grünen kritisierten die Intransparenz. Sie schlugen vor, den Fonds aufzulösen.
Auf Antrag der Koalition löste der Ausschuss einstimmig den Erblastentilgungsfonds und den Ausgleichsfonds Währungsumstellung auf. Die Abgeordneten begründeten dies damit, dass dies wegen des deutlich zurückgegangenen Aufgabenumfangs und der nur noch untergeordneten finanziellen Relevanz sinnvoll sei.