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Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort- 13.11.2014
Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hält den durch die Deutsche Bahn AG begonnenen Rückbau des Kopfbahnhofs in Stuttgart trotz der Klage der Stuttgarter Netz AG für zulässig - soweit er durch die Planfeststellungsbeschlüsse erfasst wird. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/3021) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2927) hervor.