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Grüne: Keine Teilung der Betriebsrente

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf- 17.11.2014

Berlin: (hib/JBB) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will den Paragrafen 17 des Versorgungsleistungsausgleichgesetz aufheben. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (18/3210) vorgelegt. Wie die Fraktion in dem Entwurf schreibt, ermögliche dieser Paragraf eine externe Teilung von Betriebsrenten und führe zu einer Verletzung des Halbteilungsgrundsatzes. Nach diesem Grundsatz werde bei Trennung und Scheidung von Eheleuten die Höhe des Unterhalts bestimmt. So soll jedem der Ehegatten im Ausgangspunkt die Hälfte des gemeinschaftlichen, die ehelichen Lebensverhältnisse prägenden Einkommens zur Verfügung stehen. Nach Aussage der Fraktion ist der Grundsatz eine „notwendige Folge des grundrechtlichen Schutzes von Ehe und Familie“. Eine Verletzung des Grundsatzes gehe vor allem zu Lasten von Frauen. Diese würden durch die externe Teilung keine eigenständige Versorgung mit vergleichbarere Wertentwicklung erhalten, sondern erhielten „deutlich weniger als die Hälfte der in der Ehezeit verdienten Versorgung“. Daher stelle der Paragraf 17 des Versorgungsausgleichgesetz eine planwidrige Abweichung der vom Gesetzgeber gewollten höheren Teilungsgerechtigkeit des neuen Versorgungsausgleichsrechts dar, schreiben die Abgeordneten.