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Straftaten von Hooligans

Inneres/Antwort- 18.11.2014

Berlin: (hib/STO) Um die Gruppierung „Hooligans gegen Salafisten“ (HoGeSa) geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/3098) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2958). Wie die Bundesregierung darin ausführt, sind ihr im Zusammenhang mit Recherchen zum Themenkomplex HoGeSa „Sachverhalte bekannt geworden, die mutmaßlich Straftatbestände erfüllen“. Darunter befänden sich islamfeindliche Äußerungen in verschiedenen – mittlerweile gelöschten – Facebook-Gruppen der HoGeSa.

Einige Facebook-Einträge einzelner Nutzer forderten den Angaben zufolge ein gewaltsames Vorgehen gegen Personen der salafistischen Szene. Auch sei es im Rahmen von Gegenveranstaltungen zu salafistischen Kundgebungen zu Straftaten auf Seiten der anwesenden Hooligans gekommen, heißt es in der Vorlage weiter. Unter anderem seien Strafanzeigen wegen „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach Paragraph 86a des Strafgesetzbuches (StGB) (Zeigen des Hitlergrußes)“ gestellt worden. Darüber hinaus sei es zu „versammlungstypischen Straftaten wie Verstößen gegen das Versammlungsgesetz und Widerstandshandlungen gegen eingesetzte Polizeikräfte“ gekommen.

Eine strukturierte Beobachtung von Hooligan- oder Ultra-Gruppen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz findet laut Bundesregierung bislang nicht statt. Hooligans wie Ultras seien „in ihrer Gesamtheit grundsätzlich nicht als rechtsextremistisch zu bewerten“. Dies schließe partielle Überschneidungen der beiden Szenen nicht aus. „Dennoch fallen verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse dann an, wenn bei der Beobachtung von (Rechts-)Extremisten Verbindungen zu oder Mitgliedschaften in Hooligan- oder Ultra-Gruppen bekannt werden“, schreibt die Bundesregierung weiter.