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Schutz der Kommunikationstechnik

Inneres/Antwort- 19.11.2014

Berlin: (hib/STO) Schlussfolgerungen der Bundesregierung aus den Enthüllungen Edward Snowdens für die Entwicklung moderner Kommunikation sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/3094) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2951). Wie die Bundesregierung darin ausführt, ist es „insgesamt nicht neu, dass Systeme und Daten ihrem Schutzbedarf entsprechend abzusichern und entsprechende technische und organisatorische IT-Sicherheitsmaßnahmen unerlässlich sind“. Daher hätten Daten-, Netz – und Informationssicherheit bereits vor der durch Snowden ausgelösten Medienberichterstattung einen Schwerpunkt der Arbeit der Bundesregierung dargestellt. Dessen Enthüllungen hätten insbesondere dazu beigetragen, das Bewusstsein hierfür nochmals zu schärfen.

Weiter schreibt die Regierung, dass sie bereits geraume Zeit vor Snowdens Enthüllungen Maßnahmen ergriffen habe, um den Schutz der Informations- und Kommunikationstechnik in Deutschland zu gewährleisten und auszubauen. Das zurzeit in der Entwicklung befindliche IT-Sicherheitsgesetz werde die „konsequente Fortsetzung der seit langem bestehenden Vorsorge der Bundesregierung für die Sicherheit des Cyberraums bilden“.

Zugleich verweist die Regierung darauf, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik für Bürger auf seiner Internetseite www.bsi-fuer-buerger.de Hinweise zum Schutz der Internetkommunikation bietet und unter anderem über die häufigsten Sicherheitsrisiken und entsprechende Gegenmaßnahmen informiert. Auch unterstütze die Regierung Initiativen, die geeignet seien, Bewusstsein und Kenntnisse der Bürger im Bereich Sicherheit im Netz zu stärken. Die Gewährleistung von Informationssicherheit für Bürger, Unternehmen und Verwaltung sei auch ein wichtiges Element der Digitalen Agenda der Bundesregierung. Hier habe sie sich unter anderem zum Ziel gesetzt, „die Verschlüsselung von privater Kommunikation in der Breite zum Standard werden zu lassen“.