Bildwortmarke des Deutschen Bundestages

Gegen Homophobie im Sport

Sport/Antrag- 13.02.2014

Berlin: (hib/HAU) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert von der Bundesregierung mehr Anstrengungen im Kampf gegen Homophobie im Sport. In einem Antrag (18/494), den der Bundestag am Donnerstag erstmals im Plenum beraten wird, wird die Regierung unter anderen dazu aufgefordert, über die Innenministerkonferenz darauf zu drängen, dass das Nationale Konzept Sport und Sicherheit nochmals überarbeitet wird und das Thema Homophobie als Schwerpunkt im Bereich der Prävention aufgeführt wird.

Außerdem soll nach den Vorstellungen der Grünen die Antidiskriminierungsarbeit im Sport gestärkt werden, indem Anreize geschaffen werden, Anti-Diskriminierungsstellen in Sportfachverbänden einzurichten oder auszubauen und Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie Transgender (LGBT) beim Coming-Out zu unterstützen. Mit Blick auf die derzeit stattfindenden Olympischen Winterspiele im russischen Sotchi fordern die Abgeordneten, „jede Einschränkung von Bürgerrechten für LGBT bei Sportgroßereignissen, Olympischen und Paralympischen Spielen öffentlich zu benennen und zu kritisieren und aktuell auf die russische Regierung entsprechend einzuwirken“. Auch solle die Bundesregierung die eingeschränkten Möglichkeiten des Protests während der Olympischen Spiele gegenüber der russischen Regierung thematisieren und sich dafür einsetzen, dass Menschen in unmittelbarer Nähe der olympischen Stätten für die Anliegen von LGBT demonstrieren dürfen.

Zur Begründung ihrer Initiative verweist die Fraktion darauf, dass Homophobie als Form der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit auch im Sport noch immer besonders präsent sei. Anders als bei der Antirassismus-Arbeit werde jedoch dem Phänomen der Homophobie seitens der Sportverbände ein vergleichsweise geringer Stellenwert eingeräumt.

Besonders alarmierend seien im Vorfeld der Olympischen Winterspiele in Sotchi die Berichte über Homophobie in Russland. So habe die russische Staatsduma im Sommer 2013 ein Gesetz verabschiedet, welches die „Propaganda nicht-traditioneller Beziehungen“ unter Strafe stelle. Mit dem Gesetz, so heißt es in der Begründung zu dem Antrag weiter, könne de facto jegliche positive Darstellung der Homosexualität in der Öffentlichkeit verboten und mit Geldstrafen belegt werden. Während der Olympischen Winterspiele sei der Protest gegen den Umgang mit Menschen nicht-heterosexueller Orientierung zudem nur in einer 18 Kilometer abseits von den olympischen Sportstätten gelegenen Demonstrationszone und nach vorheriger Anmeldung bei den Behörden erlaubt, kritisieren die Grünen. Außerhalb dieser Zone sei es untersagt, Solidarität mit Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern zu zeigen. Nach Ansicht der Fraktion muss es jedoch auch in Sotchi möglich sein, öffentlich darauf hinzuweisen, „dass die menschen- und bürgerrechtliche Lage in Russland mit der olympischen Charta in eklatanter Weise nicht vereinbar ist“.