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Diplom-Sozialpädagogin

Wahlkreis 060 Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I
Gewählt über Landesliste  Brandenburg

Geboren am 18. Juni 1975 in Schwedt; verheiratet, eine Tochter, einen Sohn.

1995 Abitur; 2000 Diplom an der TU Berlin, Diplom-Sozialpädagogin.

Ehrenamtliches Mitglied im Unabhängigen Frauenverein Rathenow e.V., im Kleeblatt e.V. (Zentrum für Familien, Frauen und Kinder) und im Aufsichtsrat der Kulturzentrum Rathenow gGmbH.

1991 Eintritt in die AG Junge GenossInnen; 1997 Eintritt in die PDS; seit Juni 2007 Mitglied Die Linke; 1997  bis 2008 sowie seit 2010 Mitglied des Landesvorstands; 1998 bis 2001 Abgeordnete im Kreistag Uckermark; seit 2003 Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Rathenow und Abgeordnete im Kreistag Havelland.

Mitglied des Bundestages seit 2005.

Hat auf ihre Mitgliedschaft im 18. Deutschen Bundestag verzichtet.

Frau Diana Golze ist mit Ablauf des 6. November 2014 aus dem Deutschen Bundestag ausgeschieden. Nachfolger ist der Abgeordnete Norbert Müller, Die Linke.


Weitere Informationen zur Person




Veröffentlichungspflichtige Angaben


Funktionen in Unternehmen

Kulturzentrum Rathenow gemeinnützige GmbH, Rathenow,

Mitglied des Aufsichtsrates, ehrenamtlich

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Landkreis Havelland, Rathenow,

Mitglied des Kreistages

Stadt Rathenow, Rathenow,

Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Deutsches Kinderhilfswerk e.V., Berlin,

Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich

Kinderstadt Rathenow e.V., Rathenow,

Vorsitzende, ehrenamtlich

UNICEF Deutschland, Köln,

Mitglied des Komitees, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.