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Kaufmännischer Angestellter

Wahlkreis 115 Duisburg I
Gewählt über Landesliste  Nordrhein-Westfalen

Geboren am 19. Januar 1965 in Duisburg; verheiratet

1984 Abitur; Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann.

Tätigkeit bei der Firma Klöckner & Co. in Duisburg; 1996 bis 2008 im Kemira Konzern beschäftigt; seit Januar 2008 Firma Yara.

Seit 1985 Mitglied der CDU; bis 1994 Mitglied der Bezirksvertretung Duisburg-Süd, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU; 1999 Vorsitzender der CDU Duisburg; 1995 bis 2005 Mitglied des Landtags NRW, familien- und jugendpolitischer Sprecher der CDU.

2008 bis 2009 Mitglied des Deutschen Bundestags; ordentliches Mitglied des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; stellvertretendes Mitglied in den Ausschüssen für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung sowie für Petitionen.


Kontakt

Thomas Mahlberg, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend


Veröffentlichungspflichtige Angaben

Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Thomas Mahlberg


Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

YARA GmbH & Co. KG, Dülmen,

Verkaufsleiter

Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

YARA GmbH & Co. KG, Dülmen,

Verkaufsleiter, Kaufm. Angestellter (bis 30.11.2013), monatlich, Stufe 3

Funktionen in Unternehmen

DVV Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH, Duisburg,

Mitglied des Aufsichtsrates

octeo MULTISERVICES GmbH, Duisburg,

Mitglied des Aufsichtsrates

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Sparkasse Duisburg, Duisburg,

Mitglied des Verwaltungsrates, 2013, Stufe 4

Westdeutscher Rundfunk, Köln,

Mitglied des Rundfunkrates, monatlich, Stufe 1

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.