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Die Mietpreise in Großstädten explodieren förmlich. Normalverdiener sind immer seltener in der Lage, Wohnraum in den Innenstadtlagen zu bezahlen. Der Bund könnte für Abhilfe sorgen, finden die Oppositionsfraktion und fordern in jeweils eigenen Anträgen (Linke: 18/1952; Grüne: 18/1965), über die im Anschluss an die am Freitag, 7. November 2014 um 13.40 Uhr beginnende 45-minütige Debatte abgestimmt wird, ein Moratorium für Wohnungs- und Grundstücksverkäufe durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA).
Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Hintergrund der Forderung ist die derzeit gesetzlich festgeschriebene Verkaufspraxis der Bundesanstalt, die nach eigenen Angaben mit derzeit insgesamt 27.000 Liegenschaften, rund 480.000 Hektar Grundstücksfläche sowie 39.000 Wohnungen einer der größten Immobilienbesitzer Deutschlands ist.
Die BImA beruft sich nach Aussage der Fraktionen bei ihrer Verkaufspraxis auf gesetzliche Bestimmungen in Paragraf 63 Absatz 3 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung, die den raschen Verkauf von Bundeseigentum zum Höchstgebot zwingend vorschreiben würden.
Aus Sicht der Grünen muss die BImA jedoch, um wohnungspolitische und städtebauliche Ziele von Ländern und Kommunen, wie den Schutz der Mieter vor Verdrängung durch steigende Mieten, zu erreichen, entsprechende Ziele der Länder und Kommunen in ihrer Preispolitik berücksichtigen.
Das Moratorium solle daher gelten, „bis bei allen Veräußerungen der BImA die Kommunen sowie privatrechtliche Gesellschaften, Unternehmen und Stiftungen, an denen die Kommunen mehrheitlich beteiligt sind, ein Erstzugriffsrecht ohne Bieterverfahren zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben erlangt haben“.
Für die Linksfraktion geht es darum, eine Gesetzesänderung herbeizuführen, die an Stelle der Vorgaben zum Verkauf nach Höchstgebot Kriterien für bezahlbares Wohnen und den bevorzugten Verkauf an Gemeinwohl verpflichtete örtliche, öffentliche und genossenschaftliche Strukturen priorisiere, heißt es im Antrag der Fraktion. Da dies langwierig sei, müsse es einen Verkaufsstopp geben, um den zwischenzeitlichen Ausverkauf bundeseigener Wohnungsbestände zu verhindern.
Den entsprechenden Gesetzentwurf der Linksfraktion (18/2882) diskutieren die Parlamentarier in erster Lesung. Das „Liegenschaftsveräußerungsreformgesetz“ sieht eine Änderung der Bundeshaushaltsordnung vor. Danach soll die öffentliche Hand ein Vorkaufsrecht bei der Veräußerung von zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken eingeräumt bekommen. Außerdem soll eine Ausnahmevorschrift eingeführt werden, die einen Verkauf von bundeseigenen Grundstücken abweichend vom Vollwert- beziehungsweise Höchstpreisverfahren ermöglicht.
Eine nachhaltige und zukunftsweisende Liegenschaftspolitik des Bundes fordert auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einen Antrag (18/3044), der während der 45-minütigen Debatte ebenfalls beraten wird.
Während der Grünen-Antrag sowie der Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zur weiteren Beratung in den Haushaltsausschuss überwiesen werden sollen, liegt zu den Oppositionsanträgen bezüglich des Moratoriums schon eine Beschlussvorlage des Ausschusses (18/2908) vor. Darin wird mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen eine Ablehnung der Anträge empfohlen. (hau/04.11.2014)