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Der Deutsche Bundestag hat der Schaffung der europäischen Bankenunion zugestimmt. Die beschlossenen Gesetzentwürfe der Bundesregierung betreffen die Abwicklung systemrelevanter Banken und ihre Rekapitalisierung durch den Rettungsschirm ESM. In der vorausgehenden Debatte am Donnerstag, 6. November 2014, nannte Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU) das Gesetz zur Umsetzung der EU-Abwicklungsrichtlinie „eines der wichtigsten Gesetze der europäischen Finanzgeschichte“. Bisher habe es eine nationale Bankenaufsicht gegeben, aber wenn es schiefgegangen sei, hätten die Krisenstaaten ans europäische Geld gewollt, führte Flosbach aus. Nun habe die gemeinsame europäische Bankenaufsicht ihre Arbeit aufgenommen.
Im zweiten Teil der Bankenunion gehe es jetzt um die Abwicklung oder Sanierung von Banken in Schieflage. Sie werde so geregelt, dass vorrangig die Eigentümer und Gläubiger haften, dann der von den Banken gespeiste Abwicklungsfonds. Sofern das nicht ausreiche, sei zunächst der Nationalstaat gefordert.
Erst am Schluss stehe dann die Möglichkeit der Rekapitalisierung durch den europäischen Stabilitätsmechanismus ESM, die aber mit einer Aufgabe der Eigenständigkeit der Bank verbunden sei. Flosbach zeigte sich überzeugt, dass die Finanzkrise der Jahre 2008 und folgende nicht so eingetreten wäre, wenn es die Bankenunion damals schon gegeben hätte.
Genau das bezweifelte Alexander Ulrich (Die Linke). Das Versprechen von Bundeskanzlerin Angela Merkel nach der Finanzkrise, dass nie wieder Steuerzahler für Banken haften sollten, werde mit den jetzt vorgelegten Maßnahmen gebrochen. Hätten diese schon 2007 vorgelegen, so hätten sie nichts genützt, da sie zu schwach seien.
Ulrich nannte die von der europäischen Bankenaufsicht geforderte Eigenkapitalquote von acht Prozent viel zu niedrig. Die US-Bank Lehman Brothers habe vor der Krise elf Prozent Eigenkapital gehabt. Auch sei die Summe, mit der der Bankenabwicklungsfonds aufgefüllt werden soll, viel zu gering. Deshalb sei am Ende „wieder der Steuerzahler dran“. „Es ist kein Wunder, dass die Finanzjongleure ins Schwärmen kommen“, stellte Ulrich fest. „Diese Bankenunion ist für sie maßgeschneidert.“
Alle Redner der Fraktion Die Linke kritisierten, dass es versäumt wurde, Großbanken zu zerschlagen. „Man ist nicht in Ansätzen an die Frage too-big-to-fail herangegangen“, monierte Dr. Axel Troost (Die Linke). Die Deutsche Bank alleine habe ein Finanzvolumen so groß wie die Wirtschaftsleistung Italiens und sei daher nicht abwickelbar.
Scharf verurteilte Troost, dass deutsche Sparkassen und Genossenschaftsbanken in den Bankenabwicklungsfonds einzahlen sollen, obwohl sie über eigene Sicherungssysteme verfügten und ihn nie in Anspruch nehmen würden. „Auch hier findet die Umverteilung von unten nach oben statt.“
Dem entgegnete Johannes Kahrs (SPD), von der Linken werde „an der alten Legende gestrickt: Die fiesen Banken werden hier finanziert vom Steuerzahler, damit werden nur Lobbies bedient, und wer braucht überhaupt Banken?“ Die vorliegenden Gesetzentwürfe seien genau „die Lehre aus der Finanzkrise, die von den Linken vermisst wird“.
Sein Fraktionskollege Manfred Zöllmer ergänzte, der Finanzausschuss habe die Gesetzentwürfe sehr gründlich diskutiert und 47 Änderungsanträge beschlossen. Die Regelung zur Bankenabgabe zur Finanzierung des Bankenabwicklungsfonds sei „aus unserer Sicht nicht optimal, aber akzeptabel“. Lösungen auf europäischer Ebene müssten immer ein Kompromiss sein. Es sei aber gelungen, einen nationalen Spielraum zu schaffen, um „kleinere Institute noch weiter zu schonen“.
Dr. Gerhard Schick (Bündnis 90/Die Grünen) bemängelte die Regelung, wonach die Nationalstaaten noch so lange in der Verantwortung für die Bankenrettung bleiben sollen, bis der Bankenrettungsfonds aufgefüllt ist. Er schlug stattdessen eine Lösung wie in den USA vor, wonach der Bankenrettungsfonds im Bedarfsfall auch einen Kredit aufnehmen kann, den die Banken dann zurückzahlen müssen.
Wie auch die Linke forderte Schick ein Trennbanken-System, also die Abspaltung des Investment-Bereichs von Großbanken. Ebenso forderte er eine weitergehende Regulierung. „Wirkliche Stabilität im Finanzsektor ist durch das heutige Gesetz noch nicht erreicht“, resümierte Schick. „Wir kommen einen Schritt weiter, aber es bleiben große Aufgaben. Große Banken müssen kleiner werden, und sie brauchen deutlich mehr Kapital als bisher.“
Schicks Fraktionskollege Sven-Christian Kindler gab Finanzminister Schäuble eine Mitschuld daran, dass die Krise solche Ausmaße angenommen hat. Er habe auf europäischer Ebene in den letzten Jahren „immer die nationale Karte gespielt“ und eine Lösung blockiert und torpediert.
Der so Angegriffene verteidigte seine ablehnende Haltung gegen die Vergemeinschaftung von Schulden. „Wir können in Europa die Haftung nur insoweit vergemeinschaften, wie wir auch die Entscheidungszuständigkeit vergemeinschaftet haben", sagte Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble. Er warb um Zustimmung zu dem debattierten Gesetzespaket mit den Worten: „Wir machen Europa stabiler, stärken Europa, bringen Europa voran und sichern den Steuerzahler.“
Mit den jetzt vom Bundestag verabschiedeten Gesetzen wird die europäische Einigung über die Bankenunion in nationales Recht umgesetzt. An erster Stelle steht das BRRD-Umsetzungsgesetz (18/2575, 18/2626). Entsprechend der EU-Abwicklungsrichtlinie, der Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD), soll eine neue Abwicklungsbehörde künftig gefährdete Institute geordnet abwickeln können.
Dabei sollen die Finanzstabilität gewahrt sowie öffentliche Mittel und gedeckte Einlagen der Kunden geschont werden. Die bisherigen nationalen Abwicklungsfonds sollen auf einen einheitlichen europäischen Abwicklungsfonds übertragen werden. Auch das dafür erforderliche deutsche Gesetz (18/2576, 18/2627; 18/3088) hat den Bundestag passiert.
Ist eine Abwicklung noch abzuwenden, sollen Finanzinstitute in Zahlungsschwierigkeiten direkte Kapitalhilfen des Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM bekommen können. Damit soll verhindert werden, dass aus einer Bankenkrise in einem Mitgliedsland eine Staatsschuldenkrise wird. Das Plenum verabschiedete dazu zwei Gesetzentwürfe (18/2577, 18/2629; 18/2580, 18/2628; 18/3082).
Mit einem weiteren Beschluss (18/2669) gab das Parlament den deutschen Vertretern im Gouverneursrat beziehungsweise im Direktorium des ESM freie Hand, dem Limit von 60 Milliarden Euro für solche Kapitalhilfen zuzustimmen. Dieses Limit soll sicherstellen, dass dem ESM ausreichend Ausleihvolumen für seine Hauptaufgabe bleibt, nämlich Staatsbankrotte zu verhindern.
Sämtliche Beschlüsse fielen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD, dem BRRD-Umsetzungsgesetz stimmte auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu. Dagegen votierte die Fraktion Die Linke immer dagegen. Auch zwei Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion stimmten außer beim Gesetz über den Abwicklungsfonds immer mit Nein. Bei diesem Gesetz enthielt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, bei den weiteren Abstimmungen votierte sie mit Nein.
Mehrere Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, mit denen sie andere Regelungen zur europäischen Bankenunion durchsetzen wollte (18/97, 18/98, 18/774; 18/3088), wurden mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt, die Fraktion Die Linke enthielt sich oder stimmte ebenfalls dagegen. (pst/06.11.2014)