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Der Bund soll 2015 keine neue Schulden machen. Dies hat der Haushaltsausschuss unter Vorsitz von Dr. Gesine Lötzsch (Die Linke) am frühen Freitagmorgen, 14. November 2014, nach 13-stündigen Beratungen in der sogenannten Bereinigungssitzung beschlossen. Auch im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Haushalt 2015 (18/2000) waren keine neuen Kredite eingeplant. Damit soll zum ersten Mal seit 1969 die „schwarze Null“ im Etat stehen.
Die Gesamtausgaben wurden für das kommende Jahr dabei auf 299,1 Milliarden Euro festgelegt. Das sind 400 Millionen Euro weniger als von der Regierung vorgesehen. In diesem Jahr betragen die Ausgaben 296,5 Milliarden Euro. Für Investitionen stellt der Ausschuss 26,45 Milliarden Euro zur Verfügung. Das sind 364 Millionen Euro mehr als die Regierung eingeplant hatte.
Das von Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) angekündigte Investitionspaket von insgesamt zehn Milliarden Euro soll erst ab 2016 umgesetzt werden.
Die Einnahmen aus Steuern sollen im kommenden Jahr 277,48 Milliarden Euro betragen. Das sind 1,06 Milliarden Euro weniger als die Regierung vorgesehen hatte. Die Höhe der eingeplanten Steuereinnahmen beruht auf der jüngsten Steuerschätzung.
Bei den Beratungen erhöhte der Ausschuss die Ausgaben unter anderem beim Verteidigungsministerium um 713,15 Millionen Euro und beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales um 704,39 Millionen Euro. Das Innenministerium soll 459,56 Millionen Euro mehr ausgeben können als von der Regierung vorgesehen und das Auswärtige Amt 305,75 Millionen Euro. Die meisten dieser Mehrausgaben sind für humanitäre Hilfe vorgesehen. Schließlich soll das Bundeskanzleramt über 130,27 Millionen Euro mehr im Kulturetat verfügen können.
Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/2000) stimmten in der durch den Haushaltsausschuss geänderten Fassung die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD; die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen lehnten ihn ab.
Der Etat 2015 soll abschließend in der Woche von Dienstag, 25. November, bis Freitag, 28. November 2014, im Bundestag beraten und am 28. November in dritter Beratung mit namentlicher Abstimmung beschlossen werden. (mik/14.11.2014)