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Der Bundestag entscheidet am Dienstag, 25. November 2014, über den Haushalt des Bundesgesundheitsministeriums für das Jahr 2015. Der Einzelplan 15 sieht nach den Beratungen im Haushaltsausschuss nunmehr Gesamtausgaben in Höhe von rund 12,06 Milliarden Euro vor im Vergleich zu 11,05 Milliarden Euro in diesem Jahr (18/2000, 18/2814). Der um rund eine Milliarde Euro höhere Ansatz im Jahresvergleich resultiert aus der planmäßigen Anhebung der Zuweisungen des Bundes an den Gesundheitsfonds. Bei den Ausschussberatungen wurde der Etat zuletzt nochmals um knapp elf Millionen Euro aufgestockt.
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Der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds, deklariert als pauschale Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben, ist und bleibt mit nunmehr 11,5 Milliarden Euro der größte und wichtigste Haushaltsposten. Mit dem Geld werden sogenannte versicherungsfremde Leistungen finanziert, also etwa die beitragsfreie Familienmitversicherung oder Aufwendungen für Schwangerschaft und Mutterschaft.
Ursprünglich war der Bundeszuschuss gesetzlich in Höhe von 14 Milliarden Euro festgeschrieben. Mit der Kürzung des Bundeszuschusses in Höhe von insgesamt 8,5 Milliarden Euro, verteilt über die Jahre 2013 bis 2015, soll ein Beitrag zur Sanierung des Bundeshaushaltes geleistet werden. Möglich sind die Kürzungen aufgrund der günstigen Kassenlage im Gesundheitssystem. 2016 soll der Zuschuss mit 14 Milliarden Euro dann wieder die gesetzlich eigentlich vorgesehene Höhe erreichen. Ab 2017 wird die Zuwendung sogar bei 14,5 Milliarden Euro festgeschrieben.
Die Personalausgaben im Etat von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) steigen 2015 um rund 3,4 Millionen auf 212 Millionen Euro an. Die sogenannten sächlichen Verwaltungsausgaben erhöhen sich im Jahresvergleich um rund vier Millionen Euro auf 156 Millionen Euro. Im Gesundheitsetat werden zudem Gesamteinnahmen in Höhe von 107 Millionen Euro veranschlagt, ein Plus von knapp 7,5 Millionen Euro im Jahresvergleich.
Neben dem Ministerium umfasst der Einzelplan 15 auch die Etats der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie des Robert-Koch-Instituts (RKI). (pk/20.11.2014)