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Erste „schwarze Null“ seit 1969 angepeilt

Nach viertägiger zweiter Beratung wird der Bundestag am Freitag, 28. November 2014, den Bundeshaushalt für das kommende Jahr verabschieden. Namentlich abgestimmt wird in dritter Beratung über die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (18/2024, 18/2025) zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 (18/2000, 18/2002). Zugleich wird der Bundestag den Finanzplan des Bundes für die Zeit von 2014 bis 2018 (18/2001) auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (18/2026) zur Kenntnis nehmen. Vor der Abstimmung findet ab 10.50 Uhr eine 105-minütige abschließende Aussprache zum Haushaltsgesetz 2015 statt.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Gesamtausgaben um 400 Millionen Euro gekürzt

Anders als im Regierungsentwurf vorgesehen sollen die Gesamtausgaben des Bundestages nach Abschluss der Haushaltsberatungen nur noch 299,1 Milliarden Euro betragen. Die Regierung hatte 400 Millionen Euro mehr angesetzt. In diesem Jahr betragen die Ausgaben 296,5 Milliarden Euro.

Die Nettoneuverschuldung wurde von 6,5 Milliarden Euro in diesem Jahr auf null gesenkt, sodass 2015 erstmals seit 1969 ein Bundeshaushalt ohne Neuverschuldung verabschiedet werden soll („schwarze Null“). 2013 lag die Neuverschuldung noch bei 25,1 Milliarden Euro. Die Verpflichtungsermächtigungen für kommende Haushaltsjahre summieren sich auf 40,03 Milliarden Euro, von denen bis zu 11,15 Milliarden Euro im Haushaltsjahr 2016 fällig werden dürfen.

Arbeit und Soziales als größter Einzeletat

Größter Einzeletat ist der des Ministeriums für Arbeit und Soziales mit 125,55 Milliarden Euro, das sind 3,58 Milliarden Euro mehr als 2014. Es folgt der Etat des Verteidigungsministeriums mit 32,97 Milliarden Euro, das sind 538,8 Millionen Euro mehr als 2014. Auf Platz drei rangiert die Bundesschuld mit 28,16 Milliarden Euro gegenüber 32,55 Milliarden Euro 2014. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann 23,13 Milliarden Euro ausgeben, das sind 269,86 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr.

Nächstgrößter Etat ist der der Allgemeinen Finanzverwaltung mit 14,15 Milliarden Euro, immerhin 2,13 Milliarden Euro weniger als 2014, gefolgt vom Etat des Ministeriums für Bildung und Forschung mit 15,27 Milliarden Euro, was ein Plus von 1,21 Millionen Euro bedeutet. Für das Gesundheitsministerium stehen 12,06 Milliarden Euro zur Verfügung, eine Milliarde Euro mehr als in diesem Jahr.

Etat der Bundesschuld

Vor Beginn der Schlussdebatte wird der Bundestag ab etwa 10.45 Uhr ohne Aussprache die Einzelpläne 32 zur Bundesschuld (18/2021) und 60 zur Allgemeinen Finanzverwaltung (18/2022) in zweiter Beratung abstimmen. In zweiter Beratung wird auch über das Haushaltsgesetz 2015 und den Finanzplan 2014 bis 2018 abgestimmt.

Der Etat der Bundesschuld setzt sich aus dem Schuldendienst mit 26,97 Milliarden Euro (2014: 27,62 Milliarden Euro) und sächlichen Verwaltungsausgaben von 42 Millionen Euro (2014: 34,09 Millionen Euro) zusammen.

Etat der Allgemeinen Finanzverwaltung

Der Etat der Allgemeinen Finanzverwaltung besteht zu 11,33 Milliarden Euro aus Zuweisungen und Zuschüssen, 40,85 Millionen Euro aus Investitionsausgaben, 2,13 Milliarden Euro aus Personalausgaben, 381,06 Millionen Euro aus sächlichen Verwaltungsausgaben und zu 15 Millionen Euro aus militärischen Beschaffungen.

Interessanter als die Ausgaben sind bei diesem Etat jedoch die Einnahmen, weil hier die Steuereinnahmen des Bundes verbucht werden. Sie belaufen sich auf 285,93 Milliarden Euro, davon 277,48 Milliarden Euro aus Steuern und Abgaben, 6,81 Milliarden Euro aus Verwaltungseinnahmen und 1,38 Milliarden Euro aus übrigen Einnahmen. Der Haushaltsausschuss hatte den Regierungsansatz bei den Steuereinnahmen aufgrund der jüngsten Steuerschätzung um 1,06 Milliarden Euro nach unten korrigiert. (vom/18.11.2014)