© DBT/Hartmann
© SPD Parteivorstand/Susie Knoll, Florian Jaenicke
Bankkauffrau, Diplom-Religionspädagogin, Geschäftsführerin
Geboren am 21. September 1955 in Bevern/Niedersachsen; evangelisch-lutherisch; verheiratet, zwei Kinder.
Realschulabschluss; Ausbildung zur Bankkauffrau mit anschließendem Studium der Religionspädagogik (Diplom).
Seit 1996 Geschäftsführerin im Diakonischen Werk Württemberg; seit 2002 stellvertretende Vorstandsvorsitzende im dreiköpfigen Vorstand Verantwortlich für die Bereiche: „Gesundheit, Alter und Pflege“, „Kinder, Jugend und Familie“, „Behindertenhilfe und Psychiatrie“ und „Freiwilliges Engagement“; als Kirchenrätin stellvertretendes Mitglied im Kollegium des Oberkirchenrats der Evangelischen Landeskirche in Württemberg.
Frühes Engagement in der Jugendarbeit der Kirchengemeinde und als Vorsitzende des Kreisjugendrings; Diakonin in verschiedenen sozialen Arbeitsfeldern wie Familien- und Erwachsenenbildung, Gemeindearbeit und Schulsozialarbeit; seit 1996 fach- und sozialpolitische Vertretung der Diakonie Württemberg gegenüber dem Land Baden-Württemberg, dem Kommunalverband Jugend und Soziales, den Kranken- und Pflegekassen in Baden-Württemberg; Mitglied im Landespflegeausschuss Baden-Württemberg; Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. Mitglied in der Arbeiterwohlfahrt (AWO).
Seit 1988 in der SPD; 1989 bis 1996 Mitglied im Stuttgarter Gemeinderat , jugend- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion; 1992 bis 1996 stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Stuttgarter Gemeinderat; Mitglied der Europa-Union Deutschland.
Diakonisches Werk Württemberg e.V., Stuttgart,
Geschäftsführerin, Stellv. Vorsitzende
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Ende Original-Link -->Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.