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Diplomverwaltungswirtin (FH)
Geboren am 13. Februar 1975 in Altenkirchen; katholisch; verheiratet.
1994 Abitur am Westerwald-Gymnasium Altenkirchen. 1994 bis 1997 Ausbildung im gehobenen nichttechnischen Dienst bei der Verbandsgemeinde Altenkirchen mit Abschluss als Diplomverwaltungswirtin (FH).
1997 bis 1999 Sachbearbeiterin im Sozialamt, 1999 bis 2001 Sachbearbeiterin, seit 2002 Fachgebietsleiterin EDV/Organisation.
Mitglied unter anderem Arbeiterwohlfahrt, Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Kinderschutzbund Altenkirchen e.V., Trotzdem e.V. Neuwied, Tierschutzverein Altenkirchen e.V., Müllkinder von Kairo e.V., Neuwied, Mitglied im Familie & Beruf e.V..
Februar 1994 Eintritt in die SPD; 1994 bis 1997 Beisitzerin in der Juso-AG und im Juso-Kreisverband, im Ortsverein und Kreisverband Altenkirchen; seit 1997 stellvertretende Vorsitzende des SPD-Ortsvereins Altenkirchen; 1997 bis 2001 Bildungsbeauftragte des Kreisverbandes Altenkirchen und Sprecherin der Juso-AG Altenkirchen; seit 2001 stellvertretende Kreisvorsitzende der SPD Altenkirchen, seit März 2004 Mitglied des Landesvorstandes der SPD Rheinland-Pfalz. Seit Juni 1999 Kreistagsmitglied Altenkirchen.
Mitglied des Bundestages seit 2002; 2005 bis 2009 Drogenbeauftragte der Bundesregierung.
Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD hat auf ihre Mitgliedschaft im 18. Deutschen Bundestag verzichtet und ist mit Ablauf des 11. November 2014 aus dem Deutschen Bundestag ausgeschieden. Nachfolgerin ist die Abgeordnete Angelika Glöckner, SPD.
Ende Original-Link --> Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Landkreis Altenkirchen, Altenkirchen,
Mitglied des Kreistages
ZDF, Mainz,
Mitglied des Fernsehrates
Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt Altenkirchen e.V., Altenkirchen,
Beisitzerin des Vorstandes
Dhamma-Stiftung, Birkenbeul-Weißenbrüchen,
Mitglied des Kuratoriums
Trägerverein Netzwerk Berlin e.V., Berlin,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Ende Original-Link -->Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.