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© Klaus Barthel / Susie Knoll
Gewerkschaftssekretär
Geboren am 28. Dezember 1955 in München; ledig.
Volksschule und Gymnasium in München, Abitur; Studium der politischen Wissenschaft, Soziologie und Geschichte an der Universität München, Abschluß Magister Artium; Zivildienst.
Diverse berufliche Aushilfstätigkeiten. Gewerkschaftssekretär bei der Gewerkschaft ÖTV, Bezirksverwaltung Bayern, Schwerpunkte Jugend und berufliche Bildung.
Seit 1977 Mitglied in DGB-Gewerkschaften, derzeit Dienstleistungsgewerkschaft ver.di.
1975 Eintritt in die SPD, seit 1976 diverse Funktionen, 1983 bis 1988 Vorsitzender der südbayerischen Jungsozialisten, 1983 bis 1988 Mitglied des Bezirksvorstandes der SPD Südbayern, 1991 bis 2000 und seit 2005 stellvertretender Vorsitzender des SPD-Bezirks Oberbayern; Seit 2002 Kreisrat des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen. Träger des Bayerischen Verdienstordens.
Mitglied des Bundestages seit 1994; in der 13. Wahlperiode (1994 bis 1998) Vorsitzender des Ausschusses für Post und Telekommunikation, danach des Unterausschusses für Telekommunikation und Post; seit 2012 Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD.
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Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
Post und Eisenbahnen, Bonn,
Mitglied des Beirates
Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Bad Tölz,
Mitglied des Kreistages, ehrenamtlich
Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen
"Otto von Guericke" e.V. (AiF), Köln,
Mitglied des Senats, ehrenamtlich
Deutsch-Brasilianische Gesellschaft e.V., Berlin,
Mitglied des Kuratoriums
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Ende Original-Link -->Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.