© DBT/Hartmann
© Steffen Bilger / Andreas Essig
Rechtsanwalt
Geboren am 16. Februar 1979 in Schongau; evangelisch; verheiratet.
1998 Abitur am Max-Born-Gymnasium in Backnang; 1998 bis 1999 Zivildienst bei der Erlacher Höhe in der Außenstelle Haus Friedrichstraße in Backnang; 1999 bis 2004 Studium der Rechtswissenschaft an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen mit Abschluss der Ersten juristischen Staatsprüfung, 2004 bis 2006 Rechtsreferendariat am Landgericht Stuttgart mit Abschluss der Zweiten juristischen Staatsprüfung.
Seit 2006 tätig bei MVV Energiedienstleistungen GmbH; 2007 Zulassung als Rechtsanwalt.
1996 Eintritt in die CDU und Junge Union; 1998 Landesvorsitzender der Schüler Union Baden-Württemberg und Bundesgeschäftsführer der Schüler Union Deutschland; 2002 bis 2007 Bezirksvorsitzender der Jungen Union Nordwürttemberg; 2006 bis 2011 Landesvorsitzender der Jungen Union Baden-Württemberg. Seit 2010 Vorsitzender des Verkehrsforums der CDU-Mittelstandsvereinigung. Seit 2011 Bezirksvorsitzender der CDU Nordwürttemberg.
Mitglied des Bundestages seit Oktober 2009.
Ende Original-Link --> Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Steffen Bilger
Rechtsanwaltskanzlei Paliakoudis-Bilger, Stuttgart,
Rechtsanwalt
MHP Riesen Ludwigsburg, Ludwigsburg,
Mitglied des Freundeskreises, ehrenamtlich
Schneller Stiftung - Erziehung zum Frieden, Stuttgart,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Stiftung Theaterhaus Stuttgart, Stuttgart,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Ende Original-Link -->Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.