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Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft a.D., Bundesminister des Innern a.D., Ministerialrat a.D., Jurist
Geboren am 10. März 1957 in Naila; evangelisch-lutherisch; verheiratet; drei Kinder.
Abitur am Gymnasium in Naila. 15 Monate Wehrdienst. Studium der Rechtswissenschaften in München und Augsburg, 1986 2. juristisches Staatsexamen, Promotion zum Dr. jur.; Studium der Wirtschaftswissenschaften in Augsburg, 1986 Vordiplom für Diplom-Ökonomen; anschließend Studium der Volkswirtschaftslehre an der Fernuniversität Hagen.
1988 Regierungsrat im Bundesministerium für Wirtschaft, zuletzt Ministerialrat; 1991 Mitarbeiter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Referent der CSU-Landesgruppe im Arbeitskreis Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft, 1993 persönlicher Referent des damaligen Vorsitzenden der CSU-Landesgruppe Michael Glos.
Seit 1974 Mitglied der CSU, seit 1998 Vorsitzender der Bundeswahlkreiskonferenz im Bundeswahlkreis Hof/Wunsiedel; seit 1999 stellvertretender Bezirksvorsitzender der CSU Oberfranken, seit Juli 2011 Bezirksvorsitzender der CSU Oberfranken.
Seit 1998 Mitglied des Bundestages, von 2005 bis 2009 als stellvertretender Vorsitzender der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion zuständig für die Bereiche "Verkehr, Bau, Stadtentwicklung, Tourismus, Kommunalpolitik".
Von September 2009 bis März 2011 Vorsitzender der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag.
2011 bis 2013 Bundesminister des Innern, Dezember 2013 bis Februar 2014 Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, seit Februar 2014 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag.
Ostbayerisches Technologie-Transfer-Institut e.V., Regensburg,
Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
Stiftung Familienunternehmen, Stuttgart,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Stiftung Martinsberg des Diakoniewerkes Martinsberg e.V., Naila,
Stellv. Vorsitzender des Kuratoriums, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Ende Original-Link -->Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.