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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
Geboren am 23. Mai 1976, Bad Salzungen, Thüringen, römisch-katholisch, verheiratet, zwei Töchter und ein Sohn.
1994 Abitur Staatliches Gymnasium Bad Salzungen, 1994/1995 Zivildienst als Pfleger im Senioren- und Pflegeheim der Diakonie, Bad Salzungen, 1995 bis 2001 Studium der Rechtswissenschaften, Friedrich-Schiller-Universität Jena, 1997 bis 2001 Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung (Stipendiaten-Sprecher in Jena und Weimar), 1997 bis 1999 Studentischer Mitarbeiter bei Prof. Dr. Monika Jachmann, Lehrstuhl für Steuerrecht, Friedrich-schiller-Universität Jena.
1999 bis 2001 Mitarbeiter für zwei Mitglieder des Thüringer Landtages, 2001 bis 2003 Referendariat am Landgericht Meiningen. Seit 2004 Rechtsanwalt in der Societät Dr. Muth & Partner GbR, 2006 bis 2007 Lehrbeauftragter an der Hochschule Fulda für Wirtschaftsrecht.
Mitglied der CDU seit 1995, 1999 bis 2005 Vorsitzender der Jungen Union im Wartburgkreis, 2003 bis 2007 Erster Stellvertreter Landesvorsitzender der Jungen Union Thüringen, 2007 bis 2009 Schatzmeister der Jungen Union Thüringen, 2006 bis 2010 Vorsitzender des CDU-Stadtverbandes Bad Salzungen-Leimbach, seit 2010 Vorsitzender des Landesfachausschuss für Nachhaltigkeit und Energie der CDU Thüringen, seit 2010 Kreisvorsitzender der CDU Wartburgkreis, seit 2012 Mitglied im Landesvorstand der CDU Thüringen.
Seit 2005 Mitglied der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT), 2004 bis 2010 Mitglied des Stadtrates Bad Salzungen, seit 2009 Mitglied des Kreistages Wartburgkreis und der Gemeinde Tiefenort.
Mitglied des Deutschen Bundestages seit 2008.
Societät Dr. Muth & Partner GbR, Erfurt,
Rechtsanwalt
Klinikum Bad Salzungen gemeinnützige GmbH, Bad Salzungen,
Mitglied der Ethikkommission
Gemeinde Tiefenort, Tiefenort,
Mitglied des Gemeinderates (bis 12.08.2014)
Wartburgkreis, Bad Salzungen,
Mitglied des Kreistages
Point Alpha Stiftung, Geisa,
Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Ende Original-Link -->Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.