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© Gesine Lötzsch/ Uwe Völkner
Philologin
Geboren am 7. August 1961 in Berlin; verheiratet, zwei Kinder.
Polytechnische Oberschule, 1978 bis 1980 Erweiterte Oberschule, Abschluss Abitur; 1980 bis 1985 Studium an der Humboldt-Universität Berlin, 1985 Diplom-Lehrerin für Deutsch und Englisch; 1985 bis 1988 Forschungsstudium an der Humboldt-Universität Berlin, 1988 Promotion Dr. phil. Wissenschaftliche Assistentin an der Humboldt-Universität Berlin, seit Januar 1991 beurlaubt; Auslandsaufenthalt: 1987 Forschungssemester in den Niederlanden.
Mitglied unter anderem bei der GEW, dem Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und der Gesellschaft für Interlinguistik.
1984 bis 1990 Mitglied der SED; seit 1990 Mitglied der PDS; 1991 bis 1993 Mitglied des Landesvorstandes, Vorsitzende des Bezirksverbandes der PDS Berlin-Lichtenberg; 1989 bis 1990 Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg; Mai bis Dezember 1990 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Berlin; 1991 bis 2002 Mitglied des Abgeordnetenhauses Berlin; 1991 bis 1993 Vorsitzende der PDS-Fraktion; bis 2002 Vorsitzende des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten und Medienpolitik, stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Berlin-Brandenburg.
Mitglied des Bundestages seit 2002; seit 2005 stellvertretende Fraktionsvorsitzende.
Ende Original-Link --> Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Dr. Gesine Lötzsch
Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt/Main,
Mitglied des Verwaltungsrates
ZDF, Mainz,
Mitglied des Fernsehrates
Harald-Breuer-Stiftung, Berlin,
Mitglied des Vorstandes
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Ende Original-Link -->Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.