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© Josef Rief / Jan Rose
Selbstständiger Landwirt
Geboren am 13. April 1960 in Illertissen; Römisch-Katholisch; verheiratet; drei Kinder.
Grundschule Kirchberg; Hauptschule Gutenzell, Erolzheim und Kirchberg; 1975 bis 1978 Ausbildung zum Landwirt; 1978 bis 1980 Fachschule für Landwirtschaft in Biberach; 1980 bis 1981 Gundwehrdienst in Großengstingen und Laupheim; Realschulabschluss an der Abendrealschule in Biberach; 1984 Meisterprüfung; 1985 Landjugendakademie Bonn.
1978 bis 1995 Junge Union; seit 1985 CDU.
1978 bis 1992 Ortsvorsitzender der Jungen Union Illertal; 1992 bis 1994 Kreisvorsitzender der Jungen Union Biberach; 1994 bis 1995 stellvertretender Bezirksvorsitzender Junge Union Württemberg-Hohenzollern; seit 1996 Vorsitzender des CDU-Gemeindeverbandes Kirchberg; seit 1999 Kreisvorsitzender der CDU im Landkreis Biberach; seit 2007 Mitglied im CDU-Landesvorstand; 1989 bis 1999 Mitglied im Gemeinderat von Kirchberg; 1994 bis 1999 erster stellvertretender Bürgermeister von Kirchberg; seit 2001 Mitglied im Gemeinderat von Kirchberg; seit 2002 Mitglied im Kreistag.
Lange Jahre im Vorstand des Grünen Kreises der Landjugend in Biberach; Jugendvertreter im Bauernverband Biberach; seit 1994 stellvertretender Vorsitzender des Bauernverbandes Biberach, bzw. Biberach-Sigmaringen.
Mitglied des Bundestages seit 2009
Landwirt, selbständig, Kirchberg,
Kunde 04, 2013, Stufe 1
Kunde 20, 2014, Stufe 1
Kunde 22, 2014, Stufe 3
Vertragspartner 01, 2013, Stufe 4; 2014, Stufe 8
Vertragspartner 02, 2013, Stufe 1; 2014, Stufe 1
Vertragspartner 03, 2014, Stufe 3
Vertragspartner 05, 2013, Stufe 3
Vertragspartner 06, 2014, Stufe 1
Vertragspartner 07, 2014, Stufe 3
Kirchberg an der Iller, Kirchberg,
Mitglied des Gemeinderates
Landkreis Biberach, Biberach,
Mitglied des Kreistages
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Ende Original-Link -->Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.