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© Lena Strothmann/ Laurence Chaperon
Damenschneidermeisterin, Handwerksunternehmerin
Geboren am 20. Dezember 1952 in Münster (Westfalen); katholisch; verheiratet, eine Tochter.
Gymnasium. Lehre Damenschneiderin. Studium Modedesign und Meisterprüfung an der Deutschen Meisterschule für Mode in München.
1977 Designerin und Ausbilderin in der Bekleidungsindustrie in Gütersloh; seit 1983 selbständig, Geschäftsführerin "Die Couturiers Kleegräfe & Strothmann".
Seit 1993 Präsidentin der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld; 1999 Mitglied des Mittelstandsbeirats beim Bundesministerium für Wirtschaft; seit 2005 Mitglied des Präsidiums des ZDH und Vorsitzende des Europaausschusses des ZDH.
1997 Mitglied der CDU; 1999-2003 Mitglied Rat der Stadt Gütersloh; 2001 Mitglied des Bezirksvorstandes Ostwestfalen-Lippe; seit 2005 stellvertretende Vorsitzende der CDU Bielefeld.
Mitglied des Bundestages seit 2003.
Seit 2003 Mitglied des Deutschen Bundestages, Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie; Mitglied im Vorstand Parlamentskreis Mittelstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion (PKM); seit 2006 Vorsitzende der AG Handwerk im PKM.
Kleegräfe und Strothmann GmbH & Co KG, Gütersloh,
Einzelhandel und Handwerk
Geschäftsführerin
Handwerksbau AG, Dortmund,
Mitglied des Aufsichtsrates
Signal Iduna Unfallversicherung a.G., Dortmund,
Mitglied des Aufsichtsrates, jährlich, Stufe 4
Verlagsanstalt Handwerk GmbH, Düsseldorf,
Mitglied des Aufsichtsrates
Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld, Bielefeld,
Präsidentin, monatlich, Stufe 1
Nordrhein-Westfälischer Handwerkstag (NWHT), Düsseldorf,
Mitglied des Vorstandes
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH), Berlin,
Mitglied des Präsidiums
Kleegräfe und Strothmann GmbH & Co KG, Gütersloh
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Ende Original-Link -->Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.