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Migrantenbeauftragte a.D.
Geboren am 01. Januar 1950.
Verheiratet; zwei erwachsene Töchter, lebt seit fast 40 Jahren in Berlin.
Nach dem Abitur Arbeit als Beamtin in Istanbul. Zunächst Arbeiterin, dann Sozialarbeiterin und währenddessen Zusatzausbildung als Sozialberaterin auf dem zweiten Bildungsweg. 1990 Ernennung zur ersten Migrantenbeauftragten von Charlottenburg/Wilmersdorf; 2009 vorzeitiger Ruhestand nach fast zwanzigjähriger Tätigkeit.
Zuerst war ich in der Westberliner Frauen- und Friedensbewegung aktiv. Mein besonderes Anliegen war immer, Menschen verschiedener Herkunftsländer, Kulturen und Religionen zu vernetzen und ihnen eine Plattform zu schaffen, um so ihren Platz in der Mehrheitsgesellschaft zu behaupten. Dies habe ich als Gründerin, Vorstandsmitglied, Vorsitzende oder Sprecherin u.a. im Türkischen Frauenverein, im Westberliner Komitee für die Rechte der Frau, im Türkischen Bund Berlin-Brandenburg, in der Berliner Initiative gegen Gewalt gegen Frauen sowie als Migrantenbeauftragte unter Beweis stellen können. Ich bin Beiratsmitglied im "Pangea-Haus" des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf.
Mit meinem Mann habe ich vor zwei Jahren eine Stiftung gegründet, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, die sozialen Menschenrechte im Sinne der UN-Charta von 1966 zu stärken: die Eberhard Schultz-Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation mit Sitz in Berlin.
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Berlin,
Angestellte Migrantenbeauftragte
Eberhard-Schultz-Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation, Berlin,
Mitglied des Vorstandes
Förderverein Pangea-Haus e.V., Berlin,
Mitglied des Beirates
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Ende Original-Link -->Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.