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Um die Aufarbeitung der Tätigkeit des Ministeriums für Staatssicherheit zu ermöglichen, verabschiedet die Volkskammer am 24. August 1990 das „Gesetz über die Sicherung und Nutzung der personenbezogenen Daten des ehemaligen Ministerium für Staatssicherheit/Amtes für Nationale Sicherheit“. Es sieht die dezentrale Lagerung und die Aufarbeitung der Akten des Ministeriums für Staatssicherheit in Sonderarchiven der Länder vor.
Video: Sicherung und Nutzung der Daten des MfS: Länge 00:06:14
23.08.1990
Dauer 00:06:14
Sicherung und Nutzung der Daten des MfS
Zusammenschnitt 32. Tagung vom 24. August 1990 und 35. Tagung vom 13. September 1990