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Berlin: (hib/VER) Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwochvormittag einen Gesetzentwurf zur „Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme“ (17/11513) der Koalitionsfraktionen in der vom Ausschuss geänderten Fassung beschlossen. Für den Entwurf stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, FDP und SPD gegen die Stimmen der Linksfraktion und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Mit dieser gesetzlichen Neuregelung sollen ärztliche Zwangsmaßnahmen wieder zugelassen werden. Sie sollen jedoch ausschließlich bei psychisch beeinträchtigte Menschen und nur in Einzelfällen zur Anwendung kommen.
Nach Meinung der Grünen-Fraktion hätte im Gesetzestext unter anderem stärker zum Ausdruck kommen müssen, dass zuerst ein ernsthafter Versuch unternommen werden müsse, die Einwilligung des Betroffenen zur Behandlung zu erreichen, begründete eine Abgeordnete die Enthaltung ihrer Fraktion. Allerdings lobte sie den Prozess des Gesetzgebungsverfahrens, zu dem eine Expertenanhörung und die Einarbeitung verschiedener Änderungen in den Text gehörten.
Dem genannten Kritikpunkt der Grünen-Fraktion hätten die Initiatoren sehr wohl Rechnung getragen, entgegneten zwei Abgeordnete von CDU/CSU- und FDP-Fraktion. In der Substanz sei das Anliegen enthalten, die Betroffenen von der Notwendigkeit der Behandlung zu überzeugen, sagte der Redner der CDU/CSU-Fraktion. Allerdings sei die Formulierung kürzer ausgefallen, als von der Grünen-Fraktion gewünscht.
Mit Blick auf das Lob der Grünen-Abgeordneten sagte der FDP-Abgeordnete, dass der Gesetzgebungsprozess zuerst wegen der gebotenen Eile auf Kritik gestoßen sei. Doch diese sei dann doch nicht in dem zuerst vermuteten Ausmaß geboten gewesen, so dass die Verantwortlichen den Prozess entschleunigt hätten.
Ein Redner der Linksfraktion erklärte, dass er mehrere Kritikpunkte habe. Vor allem ändere das Gesetz nichts an der Zahl und der Schwere der Fälle. Deshalb lehne seine Fraktion den Entwurf ab. Er betonte, dass es um den Eingriff in die Menschenrechte ginge und eine Zwangsmaßnahme immer „Ultima Ratio“ bleiben müsse.
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