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Berlin: (hib/HAU) Der Projektgruppe „Verbraucherschutz“ ist es nicht gelungen, gemeinsame Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. Das wurde während der Sitzung der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ am Montagnachmittag deutlich. Bei der Abstimmung des von der Projektgruppe vorgelegten Zwischenberichts fanden jeweils die von der Koalition entwickelten Formulierungen eine Mehrheit. Die davon abweichenden Texte der Opposition gehen nun als Sondervotum in den Bericht ein.
Man habe „sehr kontrovers in der Sache diskutiert“, sagte Cornelia Tausch, von der SPD-Fraktion in die Enquete-Kommission berufene Sachverständige und Vorsitzende der Projektgruppe. Habe man bei der Bestandsaufnahme noch Übereinstimmungen erreichen können, sei dies bei den Handlungsempfehlungen nicht mehr möglich gewesen. Grund dafür ist aus ihrer Sicht auch das unterschiedliche Verbraucherleitbild. Diesen Eindruck bestätigte Halina Wawzyniak (Die Linke). Es gebe eben nicht nur diejenigen, die informiert seien und mit dem Internet umzugehen wüssten. Rund ein Drittel sei unsicher und fühle sich schlecht informiert, sagte Wawzyniak. Aufgabe der Politik müsse es sein, diese Personen durch gesetzliche Maßnahmen zu schützen. Der von der FDP-Fraktion berufene Sachverständige Wolf Osthaus nannte es hingegen „Panikmache“, wenn in dem Text nur auf die 28 Prozent derjenigen verwiesen würde, die Informationsdefizite hätten. Seiner Ansicht nach dürfe nicht nur auf Risiken hingewiesen werden, sondern auch auf die Chancen des Internets.
Gleichfalls heftig umstritten war die Frage des Umgangs mit Massenabmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen. Das sei für Millionen von Menschen ein „massiv relevantes Problem“, sagte Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen). Es sei ein „Armutszeugnis und ärgerlich“, dass die Enquete-Kommission hier „nicht sprechfähig ist“. Cornelia Tausch erinnerte daran, dass auch die Bundesregierung das Problem des „Abmahnunwesens“ erkannt habe. Das angekündigte Gesetz sei jedoch nicht verabschiedet worden. „Der Verbraucher bleibt auf der Strecke“, urteilte sie. Das Thema sei schon Teil der Beschlussfassung der Projektgruppe Urheberrecht gewesen, erinnerte der von der FDP benannte Sachverständige Osthaus. Man habe sich daher um eine Darstellung der Sachlage, einschließlich der aktuellen Rechtsprechung bemüht. Dies habe gezeigt, dass sich „viele Dinge lösen“, so Osthaus. „Unseriöse“ Inkasso-Unternehmen müssten selbstverständlich begrenzt werden, machte Osthaus deutlich und forderte zugleich. „Abmahnungen dürfen aber nicht per se ins negative Licht gerückt werden.“
Auch beim Thema Portabilität gehen die Ansichten auseinander. Während in dem Text der Koalition gefordert wird, dass der Verbraucher beim Kauf eines digitalen Werkes darüber informiert werden müsse, ob dieses eine bestimmte Software benötige, spricht sich die Opposition für ein gesetzliches Recht auf Datenportabilität aus.
Mehr Übereinstimmung als beim Thema Verbraucherschutz gab es bei den zu Beginn der Sitzung beschlossenen Handlungsempfehlungen der Projektgruppe „Internationales und Internet Governance“. Diese habe man „vollständig konsensual“ erarbeitet, freute sich Projektgruppenleiter Thomas Jarzombek (CDU/CSU). So sei man zu der Einschätzung gelangt, dass das freie und offene Internet eine große Errungenschaft sei, die es zu schützen gelte. Dabei sei ein besseres Monitoring der Bundesregierung von Nöten, sagte Jarzombek. Angesichts des Bedarfs einer besseren Koordinierung innerhalb der Ressorts spricht sich die Projektgruppe in den Handlungsempfehlungen für die Schaffung eines Internetkoordinators der Bundesregierung als Bindeglied zwischen den einzelnen Fachressorts aus.
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