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Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss kritisiert die unbefriedigende Wettbewerbssituation innerhalb der Versicherungswirtschaft bei den Angeboten von Haftpflichtversicherungen für in der Geburtshilfe tätige Hebammen. Während der Sitzung am Mittwochmorgen beschloss der Ausschuss daher mit breiter Mehrheit, eine dahingehende Petition dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und dem Bundesfinanzministerium (BMF) „als Material“ zu überweisen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben. Einzig die Linksfraktion stimmte dem nicht zu und plädierte für das höhere Votum, die Petition den beiden Ministerien sogar „zur Erwägung“ zu übergeben.
In der öffentlichen Petition des Deutschen Hebammenverbandes wird auf die Verzehnfachung der Haftpflichtversicherungsprämie von 179 Euro im Jahr 1992 auf 2.370 Euro im Jahr 2009 verwiesen. Schon dadurch sei der Anteil der Hebammen, die neben Schwangerenvorsorge und der Betreuung im Wochenbett auch Geburtshilfe anbieten, auf 23 Prozent gesunken. Die erneute Steigerung - ab Mitte 2010 - auf 3.689 Euro lasse vermuten, dass sich auch die verbleibenden Hebammen aus dem Kernbereich zurückzögen, heißt es in der aus dem Jahr 2010 stammenden Petition.
Wie der Petitionsausschuss in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung schreibt, seien die Beiträge für die Haftpflichtversicherung ab Mitte 2012 erneut gestiegen. Sie lägen nun bei 4.200 Euro, für verbandfreie Hebammen sogar bei 5.300 bis 5.600 Euro. Mit Blick auf Stellungnahmen des BMF sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verweist der Ausschuss darauf, dass die Kostenentwicklung in der Hebammen-Haftpflichtversicherung maßgeblich für die vergangenen Beitragssteigerungen gewesen sei. Zweifel an dieser Entwicklung seien von der BaFin nicht geäußert worden, heißt es weiter. Es sei vielmehr so, dass sich zwar die Anzahl der schweren Geburtsschäden nicht erhöht habe, jedoch eine deutliche Leistungsausweitung je einzelnem Versicherungsfall gegeben sei. Laut BaFin sei nicht zu erkennen, dass Versicherer überhöhte Beträge festlegen würden und damit unangemessen hohe Gewinne erzielten.
Die Abgeordneten kommen in der Beschlussempfehlung zu der Einschätzung, dass in den vergangenen Jahren durchaus Fortschritte bei der Vergütung von Hebammen erreicht worden seien. So habe der Bund auf Schiedsstellenebene darauf hingearbeitet, dass Krankenkassen und Hebammenvertretung sich auf neue Vergütungsvereinbarungen einigen konnten. Ein „Zurück zum Zustand der Hebammengebühren-Verordnung“ ist aus Sicht des Petitionsausschusses „keine befriedigende Lösung“. Die staatliche Gebührenregelung habe sich schon 2007 als nicht mehr zeitgemäß erwiesen. Vielmehr habe die Problematik der steigenden Versicherungsprämien mit fehlendem Wettbewerb unter den Versicherern zu tun. Derzeit gebe es lediglich drei Anbieter von Haftpflichtversicherungen für die in der Geburtshilfe tätigen Hebammen, heißt es in der Beschlussempfehlung.
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