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Berlin: (hib/HLE) Die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und die Vergleichbarkeit von Riester-Produkten zur privaten Altersvorsorge werden verbessert. Der Finanzausschuss beschloss am Mittwoch nach Vornahme zahlreicher Änderungen den von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (17/10818). Während die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP für den Entwurf stimmten, sprachen sich die SPD-Fraktion, die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dagegen aus. Änderungswünsche der Opposition blieben ebenso erfolglos wie ein Antrag der Linksfraktion (17/9194), die verlangt hatte, die Risiken der Riester-Rente offenzulegen und die Altersvorsorge von den Finanzmärkten zu entkoppeln.
Der vom Finanzausschuss beschlossene Gesetzentwurf sieht für die Basisversorgung im Alter eine Erhöhung der Förderhöchstgrenze von 20.000 auf 24.000 Euro vor. Die Anhebung des bisherigen Abzugsvolumens für Beiträge zugunsten der gesetzlichen Rentenversicherung, Knappschaft, berufsständischen Versorgung, landwirtschaftlichen Alterskasse und privater Basisrenten schaffe Spielräume für den Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge, argumentierten die Koalitionsfraktionen. Außerdem werde der Spielraum zur Absicherung gegen den Eintritt der Berufsunfähigkeit oder verminderten Erwerbsfähigkeit verbessert.
Im Bereich der Altersvorsorge in Form selbst genutzten Wohneigentums sieht der Entwurf Vereinfachungen bei der Entnahme von gefördertem Altersvorsorgekapital vor. So soll die jederzeitige Kapitalentnahme für selbst genutztes Wohneigentum in der Ansparphase möglich sein. In die Eigenheim-Rentenförderung soll künftig auch der Umbau zur Reduzierung von Barrieren in oder an der selbst genutzten Wohnung einbezogen werden.
Zur Verbesserung des Verbraucherschutzes schreibt der Gesetzentwurf die Einführung von Produktinformationsblättern vor, damit die verschiedenen Riester-Produkte wie klassische Rentenversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherungen, Fondssparpläne, Banksparpläne, Bausparverträge sowie Sparpläne mit Genossenschaftsanteilen vergleichbar werden. Mit den Änderungsanträgen wurden die Produktinformationsblätter gegenüber der Entwurfsversion nach Angaben der Koalition entschlackt. Auch beim sogenannten Wohn-Riester gab es Änderungen bei der Entnahme von Geld aus den Verträgen für Herstellung, Anschaffung und Entschuldung von Immobilien.
Nach Ansicht eines Sprechers der CDU/CSU-Fraktion wird die private Altersvorsorge mit dem Gesetzentwurf „transparenter, besser und günstiger“. Ein besonders wichtiger Schritt sei die Einführung der Produktinformationsblätter. Auch eine Kostenbegrenzung für Versicherte sei eine der vielen Verbesserungen. Die FDP-Fraktion lobte die Flexibilisierung bei den Produkten und die bessere Information für die Kunden. Wichtig sei auch die Erhöhung des Freibetrags bei der Basisrente. Das Gesetz sei ein wichtiger Schritt, um die geförderte Altersvorsorge attraktiv zu halten.
Die SPD-Fraktion kritisierte dagegen die Regelungen für Wohn-Riester. Diese Förderung sei nicht grundsätzlich falsch. Aber die Koalition suggeriere, jeder könne sich ein Eigenheim leisten. Das sei aber nicht so, und viele Sparer seien gezwungen, ihr Wohneigentum wieder zu verkaufen. Daher könne Wohn-Riester nicht per se als Altersvorsorge dargestellt werden. Für einige sei dies richtig, aber nicht für alle, hieß es von der SPD-Fraktion.
Grundsätzliche Kritik kam von der Linksfraktion. Es habe sich über die Jahre gezeigt, dass die Riester- und auch Rürup-Produkte nichts taugen würden. Statt umzukehren, werde jetzt von der Koalition nur herumgedoktert, erklärte die Fraktion, die der Koalition vorwarf, Wohn-Riester als Lösung für alle Probleme anzubieten. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezeichnete die Wohn-Riester-Förderung als Schritt in die falsche Richtung und als zu komplex. Lob gab es von der Fraktion für das neue Produktinformationsblatt.
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