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Berlin: (hib/VER) Nach Ansicht der Fraktion Die Linke „ist eine umfassende Reform der Justizstrukturen vorzunehmen“. Sie hat dazu einen Gesetzentwurf zur „Herstellung der institutionellen Unabhängigkeit der Justiz“ (17/11701) in den Bundestag eingebracht. Als einzige der drei Staatsgewalten, argumentiert die Fraktion, „ist die Justiz nicht organisatorisch unabhängig“. Sie werde von der Exekutive verwaltet, deren Einflussnahmemöglichkeiten erhebliche Bedeutung für die Justiz hätten.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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