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Berlin: (hib/HLE) Die bisher auf Grund von EU-Recht erhobenen Daten für die Konjunkturstatistik sollen in Zukunft wieder über eine nationale Rechtsgrundlage erhoben werden. Daher hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen (17/12014) eingebracht. Das Dienstleistungskonjunkturstatistik-Gesetz (DLKonjStatG) soll die bisher nach EU-Recht nicht mögliche Untergliederung der Beschäftigtenzahlen nach Bundesländern ermöglichen. Das Gesetz entspreche bis auf geringfügige Ausnahmen dem mit dem Zweiten Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft von 2007 aufgehobenem Gesetz.
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