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Berlin: (hib/AW) Der Bund soll sich dauerhaft an der Finanzierung von 30.000 zusätzlichen Plätzen in der öffentlich geförderten Betreuung von Kindern unter drei Jahren beteiligen. Mit dem entsprechenden Gesetzentwurf (17/12057) wollen die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP eine entsprechende Einigung zwischen Bund und Ländern aus dem vergangenen Jahr umsetzen. Diese hatten sich darauf verständigt, die auf dem Krippengipfel im Jahr 2007 vereinbarte Zahl von 750.000 Betreuungsplätzen auf 780.000 zu erhöhen. Nach dem Willen der Koalitionsfraktionen soll sich der Bund im Jahr 2013 mit 18,75 Millionen Euro, 2014 mit 37,5 Millionen Euro und ab 2015 mit 75 Millionen Euro jährlich an den Betriebskosten für die zusätzlichen 30.000 Plätze beteiligen. Zudem sollen einmalig weitere 580,5 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt 2012 für das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ bereit gestellt werden. Für die ursprünglich anvisierten 750.000 Betreuungsplätze stellt der Bund bereits vier Milliarden Euro an Investitionen und Betriebskostenzuschüssen zur Verfügung und ab 2014 jährlich 770 Millionen Euro für die Betriebskosten.
Nach Angaben der Koalitionsfraktionen war die Erhöhung der Zahl von Betreuungsplätze nötig geworden, um den am 1. August 2013 in Kraft tretenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren gewährleisten zu können. So hätten der dritte Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes und aktuelle Erhebungen des Deutschen Jugendinstituts ergeben, das beim Ausbau und bei Betreuungsbedarf nach wie vor erhebliche regionale Unterschiede bestehen. Gegenüber den Vereinbarungen des Krippengipfels sei ein Fehlbedarf von 30.000 Plätzen ermittelt worden. Im März 2012 befanden sich nach Angaben der Koalition 558.000 Kinder unter drei Jahren in einer Tagesbetreuung.
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