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Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat den „Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012“ als Unterrichtung (17/12051) vorgelegt. Wie darin erläutert wird, ist die Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz „eine Daueraufgabe und als Prozess zu verstehen“ Wenn Risikoanalysen auf allen administrativen Ebenen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich vorgenommen und die dabei gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse wechselseitig ausgetauscht werden, „wird die umfassende Betrachtung und adäquate Behandlung der identifizierten Risiken auf eine breite Basis gestellt und die Möglichkeit eröffnet, den Schutz der Bevölkerung in Deutschland wo nötig zu stärken“, heißt es in der Vorlage. Ergänzend könnten einzelne Risikoanalysen „im engen Schulterschluss zwischen Bund und Ländern durchgeführt werden, sofern das untersuchte Szenario dies fachlich erfordert“.
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