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Berlin: (hib/ROL) 2007 hat die Bundesregierung ein Forschungsprogramm für zivile Sicherheit aufgelegt. Dieses habe zwei Stoßrichtungen aufgewiesen, schreibt die Linke in ihrer Kleinen Anfrage „Bilanz und Neuauflage des Programms Forschung für zivile Sicherheit“ (17/11987). Die Bundesregierung habe zum Einen auf die drohenden Gefahren durch Terrorismus und organisierte Kriminalität hingewiesen. Als zweiter Komplex sei der Bevölkerungsschutz bei Naturkatastrophen sowie „Großschadensfälle“ etwa durch Massenpanik ins Feld geführt worden. Laut der Linken würden diese zwei unterschiedlichen Felder im Englischen als „Security“ und „Safety“ voneinander unterschieden.
Die Fraktion Die Linke hatte nach eigenem Bekunden das Programm vor allem deswegen kritisiert, da es nach ihrer Auffassung die Stärkung der Marktposition der deutschen Sicherheitswirtschaft zu einem seiner Hauptziele macht. „Es besteht die Gefahr, dass (sicherheits-)wirtschaftliche Perspektiven über den gesellschaftlichen Dialog gestellt werden und es auf diesem Wege auch zur Versicherheitlichung politischer Problemlösungsstrategien kommt“, schreibt die Linke.
Die Linke fragt nun die Bundesregierung, wann die angekündigte Evaluation des in diesem Jahr auslaufenden Programms für zivile Sicherheit vorgelegt wird und welchen Fragestellungen sich die Evaluation widmet und wer diese durchführt. Zudem interessiert die Fraktion, welche Gremien sich mit der Sicherheitsforschung befassen, und in welchen die Ergebnisse der Evaluation zur Kenntnis genommen und diskutiert werden. Die Linke fragt, welchen prozentualen Anteil an den Ausgaben für das Forschungsprogramm für zivile Sicherheit die gesellschaftswissenschaftliche Forschung und Begleitung einnimmt. Ferner will die Fraktion in ihrem 29-Punkte-Fragekatalog unter anderem wissen, was mit dem von der Bundesregierung genannten Wandel gesellschaftlicher Sicherheitskulturen, dem Wandel des Freiheitsbegriffs und der Veränderung der staatlichen Vorsorgeaufgaben gemeint ist. Auch interessiert die Fraktion, auf welchen Debatten, beauftragten Studien oder vorhandenen wissenschaftlichen Ergebnissen diese Vorstellungen und Analysen beruhen. Zentral ist dabei auch die Frage, wie die Bundesregierung sicherstellen will, dass die im Rahmen des Programms für zivile Sicherheitsforschung erbrachten Forschungsergebnisse nicht anschließend wehrtechnisch oder militärisch verwertet werden.
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