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Berlin: (hib/EIS) Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes (17/12033) vor. Mit der Neuregelung werde der Umsetzungspflicht der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 Rechnung getragen. Durch das Gesetz werden die Aufgaben und Eingriffsbefugnisse wie Kontrollmaßnahmen und Beschlagnahmung von Holz, bei dem der begründete Verdacht auf einen Verstoß gegen geltendes EU-Recht besteht, festgelegt. Zuständig für die nationale Durchführung der Verordnung sollen die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung und die nach Landesrecht zuständigen Behörden sein.
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