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Berlin: (hib/STO) Der Vorschlag der EU-Kommission für eine „Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdatensätzen zu Zwecken der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität“ ist Thema der Antwort der Bundesregierung (17/12118) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/11977). Wie die Bundesregierung darin ausführt, werden der Rat der EU-Innen- und Justizminister und das Europäische Parlament (EP) nach einem Votum des EP- Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres „im Rahmen des sogenannten Trilogs versuchen, sich auf einen gemeinsamen Text zu einigen“. Der endgültige Inhalt der Richtlinie und ihre endgültige Reichweite stünden somit noch nicht fest.
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