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Berlin: (hib/VER) Die Schutzdauer von Rechten ausübender Künstler und Tonträgerhersteller soll von 50 auf 70 Jahre verlängert werden. Das sieht der „Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes“ (17/12013) vor, den die Bundesregierung in den Bundestag eingebracht hat. Mit dieser Initiative folgt die Regierung einer EU-Richtlinie, die bis zum 1. November 2013 in nationales Recht umgesetzt werden muss.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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