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Berlin: (hib/VER) Die Fraktion Die Linke hat einen Gesetzentwurf „zur Herstellung der institutionellen Unabhängigkeit der Justiz“ (17/11703) in den Bundestag eingebracht. Ihrer Meinung nach „ist eine umfassende Reform der Justizstrukturen vorzunehmen“. Denn als einzige der drei Staatsgewalten, argumentiert die Linksfraktion, „ist die Justiz nicht organisatorisch unabhängig“. Sie werde nämlich von der Exekutive verwaltet, deren Einflussnahmemöglichkeiten erhebliche Bedeutung für die Justiz hätten.
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