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Berlin: (hib/VER) Der Bundesrat will einzelne Regelungen zum sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ändern. Deshalb hat er einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/12036) in den Bundestag eingebracht. Infolge der Umsetzung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2010 sei mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zum 1. Januar 2011 das Bildungs- und Teilhabegesetz eingeführt worden, heißt es in der Vorlage. Doch die Erfahrungen der Praxis der vergangenen zwei Jahre hätten gezeigt, „dass die derzeitigen Regelungen an einigen Punkten zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand führen und die Inanspruchnahme ungewollt erschweren“, schreibt die Länderkammer zur Begründung.
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