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Berlin: (hib/TVW) Durch Preisverhandlungen zwischen den Herstellern von Arzneimitteln und dem Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenkassen sind bisher rund 25 Millionen Euro eingespart worden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/12003) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/11917) mit. Gemäß § 130b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vereinbart der Spitzenverband Bund der Krankenkassen mit pharmazeutischen Unternehmern auf Grundlage des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Nutzenbewertung mit Wirkung für alle Krankenkassen Erstattungsbeträge für Arzneimittel, die keiner Festbetragsgruppe zugeordnet wurden. Der Erstattungsbetrag wird als Rabatt auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers vereinbart.
Nach Angaben der Bundesregierung sind konkrete und detaillierte Vorhersagen über die jeweiligen Beträge bzw. deren Anteile für 2013 und 2014 nicht möglich, da diese sowohl von den jeweiligen Verordnungsmengen, als auch von den Ergebnissen der Erstattungsbetragsverhandlungen nach § 130b SGB V und diese wiederum maßgeblich von den Ergebnissen der frühen Nutzenbewertung nach § 35a SGB V abhängen. Die Erstattungsbeträge nach § 130b SGB V würden ab dem 13. Monat nach erstmaliger Markteinführung eines neuen Arzneimittels mit einem neuen Wirkstoff gelten. „Die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zur Abrechnung von Fertigarzneimitteln obliegt den jeweiligen Vertragspartnern“, schreibt die Bundesregierung.
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