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Berlin: (hib/STO) Ein sogenanntes „racial profiling“ ist laut Bundesregierung „mit dem geltenden deutschen Recht unvereinbar“. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (17/11971) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/11776) hervorgeht, wird unter „racial profiling“ im Einklang mit einer Definition des UN-Ausschusses zur Eliminierung aller Formen von Rassendiskriminierung die „Einleitung von hoheitlichen Maßnahmen alleine aufgrund von äußeren Erscheinungsmerkmalen von Personen unabhängig von konkreten Verdachtsmomenten“ verstanden. Ein solches „racial profiling“ werde innerhalb der Bundespolizei nicht angewandt, fügte die Bundesregierung hinzu.
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