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Berlin: (hib/VER) Inkassounternehmen werden von den zuständigen Behörden nur kontrolliert, wenn ein Anlass besteht. Das schreibt die Bundesregierung (17/12018) auf eine Kleine Anfrage (17/11964) der Fraktion Die Linke. Weiter führt sie aus, dass Beschwerden, die bei den Behörden eingehen, einen Anlass bilden „ein Aufsichtsverfahren einzuleiten und durchzuführen“. Mögliche Fortentwicklungen des für Inkassounternehmen geltenden Rechtsdienstleistungsgesetzes seien derzeit „Gegenstand des regierungsinternen Abstimmungsprozesses“, heißt es in der Vorlage weiter.
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